Sie haben Fragen?


Wir haben die Antworten dazu:

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen, Behörden und Wiederverkäufer.
Es handelt sich dabei um einen Rechtskauf, hierbei wird das Recht erworben eine bestimmte Software nutzen zu dürfen. Dieses Recht geht jedoch erst bei vollständiger Bezahlung an den Kunden über.
Nein, die Zustimmung des Herstellers zum Verkauf von gebrauchter Software ist nicht notwendig, dies wurde so vom Bundesgerichtshof entschieden. Sobald der Hersteller das Produkt in den Verkehr bringt, erschöpft sich das Urheberrecht beim Erstkauf im europäischen Wirtschaftsraum.
Hier gibt es KEINEN Unterschied zu neuer Software. Egal ob Sie der Zweit-, Drittkäufer oder mehr sind, Sie sind in allen Fällen berechtigt Updates über den jeweiligen Hersteller durchzuführen, solange das Produkt noch nicht im „End of Support“ Status steht.
Unsere Kunden erhalten zu jeder Bestellung eine Rechnung, eine Bestätigung über die Vernichtung vom Ersterwerber und einen Lieferschein, dies genügt um einen rechtmäßigen Erwerb der Lizenzen nachweisen zu können. In den meisten Fällen wird ein sogenannter Lizenzschlüssel für die Aktivierung mitgeliefert, dieser entfällt jedoch bei CALs, da diese ohne Lizenzschlüssel aktiviert werden.
Ja, sprechen Sie uns hierzu einfach direkt bei der Bestellung an. Hier können wir Ihnen einen Rückkaufpreis zum Tag X anbieten.
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